Fortbildung
Fachkunde Gruppentherapie
Die Absolvierung der Fachkundenachweis Gruppentherapie ermöglich die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Gruppentherapie nach der Approbation. Zuständig für die Erteilung dieser Abrechnungsgenehmigung ist die KV des jeweiligen Bundeslandes in dem der spätere Arbeitsort ist. Bitte beachten Sie, dass die Vorgaben für die Abrechnungsgenehmigung für Gruppentherapie von KV zu KV abweichen.
Die Fachkunde Gruppentherapie ist in § 6 der Psychotherapievereinbarung geregelt und erfordert Bausteine aus den Bereichen Theoretische Ausbildung, Selbsterfahrung sowie Praktische Behandlungsstunden im Gruppensetting unter Supervision.
Theoretische Ausbildung (48 Stunden, oder 24 Doppelstunden): Die Theoretische Ausbildung ist in den 600 Theoriestunden des Grundcurriculums der Ausbildung zur/zum Psychologischen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in bereits enthalten.
Selbsterfahrung (80 Stunden, oder 40 Doppelstunden): Die Selbsterfahrung ist in den 120h Selbsterfahrung des Grundcurriculums der Ausbildung zur/zum Psychologischen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in bereits enthalten.
Praktische Stunden Gruppentherapie unter Supervision (120 Doppelstunden, also 60 Doppelstunden) kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen unter Supervision von mindestens 40 Stunden.
Dieser Teil der Fachkunde wird nicht automatisch innerhalb der Ausbildung absolviert. Es besteht die Möglichkeit, die Behandlungsstunden am MoVA Institut zu absolvieren oder an einer Kooperationsklinik.
Für weitere Informationen zur Gruppenfachkunde wenden Sie sich bitte an das Ambulanzteam unter ambulanz@mova-institut.de