Unsere Zulassung umfasst:

In der Weiterbildungsambulanz des MoVA Instituts bieten wir die ambulante praktische Weiterbildung für Erwachsene, Kinder und Jugendliche in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie in mindestens 24 bis maximal 36 Monaten in Vollzeitanstellung an. Bei einer Teilzeitanstellung verlängert sich die Weiterbildungszeit entsprechend. Um die vollständige Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut:in abzuschließen, ist somit noch die Absolvierung der stationären Weiterbildungszeit in einer anderen (wünschenswerterweise kooperierenden) klinisch psychiatrischen Einrichtung abzuleisten. Das MoVA Institut ­ steht anderen Weiterbildungsstätten als Weiterbildungsinstitut und Kooperationspartner zur Verfügung, so dass die vollständige ambulante Weiterbildung unter Supervision, die theoretische Weiterbildung und Selbsterfahrung am MoVA Institut absolviert werden kann.

Wie kann ich mir die Weiterbildung am MoVA Institut vorstellen?

Ein strukturierter Weg durch Theorie und Praxis
Bei uns startest du mit einer intensiven Einarbeitung, übernimmst dann erste Patient:innen
und sammelst Erfahrung in verschiedenen Fachambulanzen – begleitet von Supervision
und Selbsterfahrung

  1. Festanstellung als Psychotherapeut:in in Weiterbildung
  2. fester Bestandteil des MoVA Teams
  3. direkte Ansprechperson (Weiterbildungsbefugte:r)
  4. intensive Einarbeitung in:
    • Ambulanzstruktur
    • Praxissoftware
    • rechtliche Rahmenbedingungen
    • theoretische Grundlagen (auch über Online-Tutorials)

Neben der Arbeit in der allgemeinen Ambulanz gibt es die Möglichkeit
zur individuellen Spezialisierung in Fachambulanzen, z. B.:

  • ADHS-Diagnostik
  • Essstörungen
  • Persönlichkeitsstörungen und PTBS
  • Depressionen und Angststörungen
  • Emotionsfokussierte Psychotherapie


Jede Fachambulanz wird von einer:m Weiterbildungsbefugten
mit entsprechender Qualifikation geleitet (Ansprechperson &
Supervisor:in).

In allen Ambulanzen finden für die Behandlung von Erwachsenen neben Einzeltherapien auch Gruppentherapien statt und es kann die vollständige Supervision (mindestens 150 Stunden) am MoVA gewährleistet werden.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind unsere Weiterbildungsbefugten im Gebiet Kinder und Jugendliche noch nicht für die Gruppentherapieweiterbildung anerkannt, dies wird jedoch zeitnah erfolgen.

  • feste Teamstrukturen während der gesamten ambulanten Weiterbildung
  • direkter Zugang zu Ansprechpartner:innen for Ort
    (Weiterbildungsbefugte, Verwaltung, Empfang)
  • regelmäßige digitale Ambulanzsprechstunde
  • zusätzliche Kontaktmöglichkeiten im Krisenfall

Die Selbsterfahrung (100 Unterrichtseinheiten) ist fester Bestandteil
der Weiterbildung. Diese findet in der Gruppe statt und erstreckt
sich auf einen Zeitraum von insgesamt 2,5 Jahre am Anfang Ihrer
Weiterbildungszeit.

  1. Fokus: Biographische Reflexion: Identifizierung möglicher Herausforderungen
    und individuelle Ressourcen in der therapeutischen Rolle
  2. Fokus: Individuellen Herausforderungen im Therapieprozess und
    das Entwickeln geeigneter Copingstrategien.

Curriculum

Beispielhafte Verteilung der Theorieveranstaltungen

1. Weiterbildungsjahr

2. Weiterbildungsjahr

3. Weiterbildungsjahr

4. Weiterbildungsjahr

5. Weiterbildungsjahr

Rahmenbedingungen

Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren

Für Psycholog:innen (Dipl. od. Master), die psychotherapeutisch tätig sein möchten
und Dein Studium vor dem 31.08.2020 begonnen haben, besteht die Möglichkeit, nach dem Studium der Psychologie eine Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut:in oder zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in zu absolvieren. Die kinder- und jugendtherapeutische Ausbildung ist auch mit einem Universitätsabschluss (Dipl. od. Master) in einem (sozial-) pädagogischen Studiengang möglich.

Solltest Du Dein Studium am bzw. nach dem 01.09.2020 begonnen haben, kannst du nach Erhalt Deiner Approbation bei uns Deine Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut in (Verhaltenstherapie) absolvieren. Wichtig: Deine Approbation muss vor Beginn der Weiterbildung vorliegen.

Die Zugangsvoraussetzungen für die Aus- und Weiterbildung werden im Psychotherapeutengesetz (PsychThG) geregelt. Wir empfehlen vor Aufnahme in den „alten“ Ausbildungsgang eine Prüfung der Zugangsberechtigung durch das Landesprüfungsamt.