Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut:in
Psychotherapieausbildung am MoVA
Wir möchten Sie darin unterstützen, ein/e erfolgreiche/r Therapeut:in zu werden. Daher sind für uns – neben allen Inhalten – die individuelle Beratung und Betreuung während der gesamten Ausbildungszeit ein wesentlicher Teil unseres Ausbildungsplans.
Wir bieten folgende Ausbildungen an
Die folgenden Informationen gelten für alle, die ihr Studium VOR dem 31.08.2020 begonnen haben und eine Ausbildung zur/zum Psychologischen bzw. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut:in absolvieren möchten.
Alle, die ihr Studium am 01.09.2020 oder später begonnen haben, finden die Informationen zur Weiterbildung hier.
Ausbildungsablauf
Theoretische Ausbildung 600 Stunden
inkl. 32 Std. Entspannungsverfahren, wahlweise Progressive Muskelentspannung oder Hypnotherapie
inkl. 48 Std. Gruppentherapieausbildung
Praktische Tätigkeit 1 (PT1) und
Praktische Tätigkeit 2 (PT2):
PT1 mind. 12 Monate und 1.200 Stunden,
PT2 mind. 6 Monate und 600 Stunden
Praktikum in kooperierenden Einrichtungen der
psychiatrischen Versorgung (PT1)
Praktikum in der psychosomatischen
Versorgung (PT2)
Praktische Ausbildung: 600 Stunden
Ausbildungstherapien: Praktische Patient: innen – behandlung (Einzeltherapie) in der MoVA Ausbildungs – Ambulanz
Supervision: 150 Stunden
Supervision der Ausbildungstherapien (Prakt. Ausbildung): 100 Std. Gruppensupervision,
50 Std. Einzelsupervision
Freie Spitze 930 Stunden
z. B. 600 Std. Vor- und Nachbereitung von Patient:innenbehandlungen und Literaturstudium, 150 Std. Vor- und Nachbereitung von Supervision, 100 Std. Einsetzen von Testverfahren sowie 80 Std. Prüfungsvorbereitung, etc.
Ausbildungsbeginn
Flexibel möglich
Zwischenprüfung
Frühestens nach 1 ¼ Jahren
Staatliche Prüfung
Frühestens nach 3 Jahren
Qualität am MoVA Institut
Am MoVA Institut verbinden wir die Grundlagen kognitiver Verhaltenstherapie mit neuesten Therapieverfahren und bringen diese in die erprobte Anwendung.
Die hohe Qualität unserer Ausbildung basiert auf drei Säulen:
Die Vorteile des MoVA Instituts
Zusätzlich zu den obligatorischen Ausbildungsinhalten gibt es am MoVA Institut folgende Zusatzangebote:
Rahmenbedingungen
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Für die Ausbildung nach dem alten System, ist ein Studienbeginn VOR dem 31.08.2020 sowie ein Master oder Diplom in Psychologie nötig, für angehende Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeut:innen ist auch ein Universitätsabschluss (Master oder Diplom) in einem (sozial-) pädagogischen Studiengang möglich. Der Studienabschluss muss zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegen. Die Ausbildung muss spätestens bis zum 31.08.2032 (Härtefall bis zum 31.08.2035) beendet werden.
Wir empfehlen, vor der Bewerbung an einer unserer Infoveranstaltungen teilzunehmen. Diese finden regelmäßig als Zoom-Veranstaltung mit unseren Ausbildungs- und Ambulanzleitungen statt.
Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:
Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen jederzeit einreichen. Wann Ihr Ausbildungsstart bei uns möglich ist, besprechen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.
Kosten
Um alle genannten (Zusatz-) Angebote rund um Ihre Ausbildung verbindlich anbieten zu können, fallen für die Ausbildung Kosten an. Die Einkünfte, die mithilfe des Honorars für geleistete Therapiestunden erwirtschaftet werden können, übersteigen die Kosten jedoch deutlich.
Ausbildungskosten
zahlbar in 36 monatlichen Raten
à 550 €
-19.800,00 €*
Anmeldegebühr
-150,00 €
Honorar für geleistete
Therapiestunden (40% der
Krankenkasseneinnahmen)
Minimum bei 600 h Therapie*
ca. 26.000,00 €
Honorar für geleistete
Therapiestunden (40% der
Krankenkasseneinnahmen)
Bei bis zu 800 h Therapie*
ca. 35.000,00 €
Überschuss am Ende der
Ausbildung
Minimum bei 600 h Therapie**
ca. 6.050,00 €
Überschuss am Ende der
Ausbildung
Bei bis zu 800 h Therapie**
ca. 15.050,00 €
*Stand 11/2023 vorbehaltlich notwendiger Änderungen.
**Die Erstattung der Therapieleistungen ist abhängig von der Höhe der Auszahlungen durch die Krankenkassen und schwankt jährlich. Die angegebenen Honorare sind die aktuellen, gerundeten Mindestauszahlungsbeträge (Stand 11/2023). Die tatsächlichen Auszahlungsbeträge liegen in der Regel höher, da diese noch um zahlreiche Zuschläge und Sonderleistungen ergänzt werden.