Weiterbildung nach neuem Recht
Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeut:in
Mit dem neuen Gesetz zur Reform der Psychotherapieausbildung, welches am 01.09.2020 in Kraft getreten ist, ändert sich die Aus- und Weiterbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeuten*in für diejenigen, die ihr Studium nach dem 01.09.2020 begonnen haben, grundlegend.
Wir haben großes Interesse daran, auch zukünftig die Weiterbildung angehender Fachpsychotherapeut*innen maßgeblich mitzugestalten und die Theoretische und Praktische Weiterbildung Psychotherapie für Erwachsene und Kinder- und Jugendliche in dem Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie anzubieten.
Momentan ist jedoch die Finanzierung der Weiterbildung noch nicht geklärt und sowohl die Politik als auch die Bundespsychotherapeutenkammer gemeinsam mit den Krankenkassen sind gefragt, Lösungen zu finden. Sobald hier weitere Schritte gegangen werden können, informieren wir an dieser Stelle über Möglichkeiten der Weiterbildung am MoVA Institut.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gern unter ausbildung@mova-institut.de